§ 55 T-FischG (weggefallen)

Fischereigesetz 2002, Tiroler

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Mitglieder des Landesvorstandes und der Fischereirevierausschüsse, das weitere Mitglied des Disziplinarausschusses und sein Ersatzmitglied und der Disziplinaranwalt werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt§ 55 T-FischG seit 31.12.2020 weggefallen. Die bisherigen Funktionsträger haben auch nach dem Ablauf ihrer Amtsdauer die Geschäfte weiterzuführen, bis die neuen Funktionsträger gewählt sind. Die Vollversammlung, die Bezirksversammlungen und der Landesvorstand sind jeweils so rechtzeitig zur Wahl einzuberufen, dass die neuen Funktionsträger ihre Tätigkeit unmittelbar nach dem Ablauf der Amtsdauer der bisherigen Funktionsträger aufnehmen können.

(2) Das Amt eines Mitgliedes des Landesvorstandes, eines Fischereirevierausschusses, des weiteren Mitgliedes des Disziplinarausschusses und seines Ersatzmitgliedes und des Disziplinaranwaltes endet durch Verlust der Mitgliedschaft zum Tiroler Fischereiverband, Verzicht oder Enthebung. Scheidet eines dieser Mitglieder vorzeitig aus dem Amt, so ist für den Rest der Amtsdauer ein neues Mitglied zu wählen.

(3) Der Verzicht ist schriftlich zu erklären. Er wird eine Woche nach dem Einlangen der Verzichtserklärung beim Tiroler Fischereiverband unwiderruflich und, sofern in der Verzichtserklärung nicht ein späterer Zeitpunkt angegeben ist, wirksam.

(4) Die Mitglieder des Landesvorstandes und der Fischereirevierausschüsse, das weitere Mitglied des Disziplinarausschusses und sein Ersatzmitglied und der Disziplinaranwalt sind von der Landesregierung ihres Amtes zu entheben, wenn sie bei der Besorgung ihrer Aufgaben wiederholt gegen dieses Gesetz, eine Verordnung aufgrund dieses Gesetzes oder die Satzung verstoßen haben.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.07.2002 bis 31.12.2020
(1) Die Mitglieder des Landesvorstandes und der Fischereirevierausschüsse, das weitere Mitglied des Disziplinarausschusses und sein Ersatzmitglied und der Disziplinaranwalt werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt§ 55 T-FischG seit 31.12.2020 weggefallen. Die bisherigen Funktionsträger haben auch nach dem Ablauf ihrer Amtsdauer die Geschäfte weiterzuführen, bis die neuen Funktionsträger gewählt sind. Die Vollversammlung, die Bezirksversammlungen und der Landesvorstand sind jeweils so rechtzeitig zur Wahl einzuberufen, dass die neuen Funktionsträger ihre Tätigkeit unmittelbar nach dem Ablauf der Amtsdauer der bisherigen Funktionsträger aufnehmen können.

(2) Das Amt eines Mitgliedes des Landesvorstandes, eines Fischereirevierausschusses, des weiteren Mitgliedes des Disziplinarausschusses und seines Ersatzmitgliedes und des Disziplinaranwaltes endet durch Verlust der Mitgliedschaft zum Tiroler Fischereiverband, Verzicht oder Enthebung. Scheidet eines dieser Mitglieder vorzeitig aus dem Amt, so ist für den Rest der Amtsdauer ein neues Mitglied zu wählen.

(3) Der Verzicht ist schriftlich zu erklären. Er wird eine Woche nach dem Einlangen der Verzichtserklärung beim Tiroler Fischereiverband unwiderruflich und, sofern in der Verzichtserklärung nicht ein späterer Zeitpunkt angegeben ist, wirksam.

(4) Die Mitglieder des Landesvorstandes und der Fischereirevierausschüsse, das weitere Mitglied des Disziplinarausschusses und sein Ersatzmitglied und der Disziplinaranwalt sind von der Landesregierung ihres Amtes zu entheben, wenn sie bei der Besorgung ihrer Aufgaben wiederholt gegen dieses Gesetz, eine Verordnung aufgrund dieses Gesetzes oder die Satzung verstoßen haben.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten