§ 65 T-FischG (weggefallen)

Fischereigesetz 2002, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 65 T-FischG seit 31.12.2020 weggefallen. Juli 2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Fischereigesetz, LGBl. Nr. 16/1993, außer Kraft.

(3) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.07.2002 bis 31.12.2020
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 65 T-FischG seit 31.12.2020 weggefallen. Juli 2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Fischereigesetz, LGBl. Nr. 16/1993, außer Kraft.

(3) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

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