Tiroler Fischereigesetz 2002, Erste Durchführungsverordnung (T-FED) Fundstelle (weggefallen)

Tiroler Fischereigesetz 2002, Erste Durchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.01.2021 bis 31.12.9999
Verordnung der Landesregierung vom 2. Juli 2002 über die Fischereikarten, die Erlaubnisscheine, die Fischereiaufsichtsprüfung, die Dienstausweise und die Dienstabzeichen (Erste Durchführungsverordnung zum Tiroler Fischereigesetz 2002, Erste Durchführungsverordnung (T-FED)

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 27, 28, 34, 36, 37 und 40 des Tiroler Fischereigesetzes 2002, LGBlFundstelle seit 26.01.2021 weggefallen. Nr. 54, wird verordnet:

Stand vor dem 26.01.2021

In Kraft vom 01.07.2002 bis 26.01.2021
Verordnung der Landesregierung vom 2. Juli 2002 über die Fischereikarten, die Erlaubnisscheine, die Fischereiaufsichtsprüfung, die Dienstausweise und die Dienstabzeichen (Erste Durchführungsverordnung zum Tiroler Fischereigesetz 2002, Erste Durchführungsverordnung (T-FED)

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 27, 28, 34, 36, 37 und 40 des Tiroler Fischereigesetzes 2002, LGBlFundstelle seit 26.01.2021 weggefallen. Nr. 54, wird verordnet:

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