§ 10 K-LHG (weggefallen)

Kärntner Landesholding - Gesetz - K-LHG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.05.2016 bis 31.12.9999
Bestimmt ein Gesetz oder die Satzung, daß eine Veröffentlichung der Kärntner Landesholding zu erfolgen hat, so hat sie im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung” und in der “Kärntner Landeszeitung” zu erfolgen§ 10 K-LHG seit 03.05.2016 weggefallen. Daneben darf die Satzung auch andere Blätter als Bekanntmachungsblatt bezeichnen. Sie darf den gesetzlichen Veröffentlichungsgegenständen weitere hinzufügen.

Stand vor dem 03.05.2016

In Kraft vom 07.03.1991 bis 03.05.2016
Bestimmt ein Gesetz oder die Satzung, daß eine Veröffentlichung der Kärntner Landesholding zu erfolgen hat, so hat sie im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung” und in der “Kärntner Landeszeitung” zu erfolgen§ 10 K-LHG seit 03.05.2016 weggefallen. Daneben darf die Satzung auch andere Blätter als Bekanntmachungsblatt bezeichnen. Sie darf den gesetzlichen Veröffentlichungsgegenständen weitere hinzufügen.

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