§ 77 W-VSG (weggefallen)

Wiener Veranstaltungsstättengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2020 bis 31.12.9999
Die Logen der Zeltzirkusanlagen müssen, ungeachtet der Bestimmungen des § 14§ 77 W-VSG, an der Innenseite nicht durch ein Geländer oder eine Brüstung abgeschlossen sein seit 30.11.2020 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2020

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.11.2020
Die Logen der Zeltzirkusanlagen müssen, ungeachtet der Bestimmungen des § 14§ 77 W-VSG, an der Innenseite nicht durch ein Geländer oder eine Brüstung abgeschlossen sein seit 30.11.2020 weggefallen.

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