§ 103a W-VSG (weggefallen)

Wiener Veranstaltungsstättengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2020 bis 31.12.9999
§ 103§ 103a W-VSG aseit 30.11.2020 weggefallen. Jeder Zuschauerraum einer Kinobetriebsstätte, jeder Bildwerferraum sowie gemeinsam benützte Verkehrswege sind als eigene Brandabschnitte auszuführen.

Stand vor dem 30.11.2020

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.11.2020
§ 103§ 103a W-VSG aseit 30.11.2020 weggefallen. Jeder Zuschauerraum einer Kinobetriebsstätte, jeder Bildwerferraum sowie gemeinsam benützte Verkehrswege sind als eigene Brandabschnitte auszuführen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten