§ 67 K-LSchV

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.09.2020 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen der Schulordnung gelten sinngemäß für das Schülerheim, sofern im folgendenFolgenden nicht anderes bestimmt wird.

Stand vor dem 29.09.2020

In Kraft vom 13.08.2016 bis 29.09.2020

Die Bestimmungen der Schulordnung gelten sinngemäß für das Schülerheim, sofern im folgendenFolgenden nicht anderes bestimmt wird.

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