§ 29 K-KBBG

Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – K-KBBG

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.11.2022 bis 31.12.9999

Fachliches Anstellungserfordernis für Inklusive Elementarpädagoginnen (Sonderkindergartenpädagoginnen) ist die erfolgreiche Ablegung eines der folgenden Ausbildungsabschlüsse:

  1. a)

Stand vor dem 08.11.2022

In Kraft vom 30.07.2019 bis 08.11.2022

Fachliches Anstellungserfordernis für Inklusive Elementarpädagoginnen (Sonderkindergartenpädagoginnen) ist die erfolgreiche Ablegung eines der folgenden Ausbildungsabschlüsse:

  1. a)

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