Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003, Geschäftsordnung des Sachverständigenbeirates (T-SOGS) Fundstelle (weggefallen)

Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003, Geschäftsordnung des Sachverständigenbeirates

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.08.2021 bis 31.12.9999
Verordnung der Landesregierung vom 2. März 2004 über die Geschäftsordnung des Sachverständigenbeirates
LGBl. Nr. 23/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 28 des Tiroler Stadt- und OrtsbildschutzgesetzesOrtsbildschutzgesetz 2003, LGBlGeschäftsordnung des Sachverständigenbeirates (T-SOGS) Fundstelle seit 02.08.2021 weggefallen. Nr. 89, wird verordnet:

Stand vor dem 02.08.2021

In Kraft vom 26.03.2004 bis 02.08.2021
Verordnung der Landesregierung vom 2. März 2004 über die Geschäftsordnung des Sachverständigenbeirates
LGBl. Nr. 23/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 28 des Tiroler Stadt- und OrtsbildschutzgesetzesOrtsbildschutzgesetz 2003, LGBlGeschäftsordnung des Sachverständigenbeirates (T-SOGS) Fundstelle seit 02.08.2021 weggefallen. Nr. 89, wird verordnet:

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