§ 27 T-HK (weggefallen)

Heilvorkommen- und Kurortegesetz 2004, Tiroler

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.04.2012 bis 31.12.9999
§ 27 T-HK (1weggefallen) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraftseit 25.04.2012 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Heilvorkommen- und Kurortegesetz, LGBl. Nr. 55/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 114/2001, außer Kraft.

(3) Dieses Gesetz wurde nach den Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (unter der Notifikationsnummer 2002/456/A) notifiziert.

Stand vor dem 24.04.2012

In Kraft vom 14.04.2004 bis 24.04.2012
§ 27 T-HK (1weggefallen) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraftseit 25.04.2012 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Heilvorkommen- und Kurortegesetz, LGBl. Nr. 55/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 114/2001, außer Kraft.

(3) Dieses Gesetz wurde nach den Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (unter der Notifikationsnummer 2002/456/A) notifiziert.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten