§ 15b BPG 1979 Zeitlicher Geltungsbereich

Bürgermeister-Pensionsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.12.9999

Die §§ 15c bis 15g sind auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 30. Juni 1998 liegen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.12.9999

Die §§ 15c bis 15g sind auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 30. Juni 1998 liegen.

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