§ 15b BPG 1979 Zeitlicher Geltungsbereich

BPG 1979 - Bürgermeister-Pensionsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die §§ 15c bis 15g sind auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 30. Juni 1998 liegen.

In Kraft seit 01.07.1998 bis 31.12.9999
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