§ 23 Bgld. VBFG

Burgenländisches Volksbefragungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2021 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am 4. Oktober 1982 in Kraft.

(2) § 9 Abs. 3 und § 21 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 19 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(4) § 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(5) §§ 2, 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 4, §§ 11, 12a, 13 Abs. 3 Z 1, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1, §§ 21 und 22 sowie die Anlagen 1, 3, 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 22.12.2021

In Kraft vom 25.08.2018 bis 22.12.2021

(1) Dieses Gesetz tritt am 4. Oktober 1982 in Kraft.

(2) § 9 Abs. 3 und § 21 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 19 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(4) § 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(5) §§ 2, 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 4, §§ 11, 12a, 13 Abs. 3 Z 1, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1, §§ 21 und 22 sowie die Anlagen 1, 3, 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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