§ 4 LÜGV 1984 (weggefallen)

Landes-Überwachungsgebührenverordnung 1984

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.03.2018 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni§ 4 LÜGV 1984 in Kraftseit 01.03.2018 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Landes-Überwachungsgebührenverordnung, LGBl. Nr. 36/1978, außer Kraft.

Stand vor dem 01.03.2018

In Kraft vom 01.06.1984 bis 01.03.2018
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni§ 4 LÜGV 1984 in Kraftseit 01.03.2018 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Landes-Überwachungsgebührenverordnung, LGBl. Nr. 36/1978, außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten