§ 286 Oö. LAO 1989 (weggefallen)

Oö. Landarbeitsordnung 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 286

Unterrichtung der örtlichen Dienstnehmervertreter

Unbeschadet des § 293 haben die Mitglieder des SCE-Betriebsrats die Dienstnehmervertreter der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe über Inhalt und Ergebnisse der gemäß den Bestimmungen dieses Unterabschnitts durchgeführten Unterrichtung und Anhörung zu informieren. (Anm: LGBl. Nr. 74/2008)

(Anm: LGBl. Nr. 136/2007)

LAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 30.08.2008 bis 31.12.2019
§ 286

Unterrichtung der örtlichen Dienstnehmervertreter

Unbeschadet des § 293 haben die Mitglieder des SCE-Betriebsrats die Dienstnehmervertreter der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe über Inhalt und Ergebnisse der gemäß den Bestimmungen dieses Unterabschnitts durchgeführten Unterrichtung und Anhörung zu informieren. (Anm: LGBl. Nr. 74/2008)

(Anm: LGBl. Nr. 136/2007)

LAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.

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