§ 4 TGFG

Gesundheitsfondsgesetz - TGFG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999

(1)

Das Land Tirol hat an den Fonds Beiträge in folgender Höhe zu leisten:

a)

im Jahr 2017 126.491.000,- Euro,

b)

im Jahr 2018 132.816.000,- Euro,

c)

im Jahr 2019 139.457.000,- Euro,

d)

im Jahr 2020 146.430.000,- Euro,

e)

im Jahr 2021 153.751.000,- Euro.,

f)

im Jahr 2022 161.439.000,- Euro,

g)

im Jahr 2023 169.510.000,- Euro.

(2) Diese Beiträge sind im jeweiligen Jahr in zwölf gleich hohen Teilbeträgen jeweils bis zum Ende eines jeden Monats an den Fonds zu leisten.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2021

(1)

Das Land Tirol hat an den Fonds Beiträge in folgender Höhe zu leisten:

a)

im Jahr 2017 126.491.000,- Euro,

b)

im Jahr 2018 132.816.000,- Euro,

c)

im Jahr 2019 139.457.000,- Euro,

d)

im Jahr 2020 146.430.000,- Euro,

e)

im Jahr 2021 153.751.000,- Euro.,

f)

im Jahr 2022 161.439.000,- Euro,

g)

im Jahr 2023 169.510.000,- Euro.

(2) Diese Beiträge sind im jeweiligen Jahr in zwölf gleich hohen Teilbeträgen jeweils bis zum Ende eines jeden Monats an den Fonds zu leisten.

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