§ 17 T-PAG Inkrafttreten

Parkabgabegesetz 2006, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft.

(2) Zugleich tritt das Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetz, LGBl. Nr. 44/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/1995 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 18.01.2006 bis 31.12.2018

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft.

(2) Zugleich tritt das Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetz, LGBl. Nr. 44/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/1995 außer Kraft.

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