§ 17 T-PAG Inkrafttreten

T-PAG - Parkabgabegesetz 2006, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft.

(2) Zugleich tritt das Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetz, LGBl. Nr. 44/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/1995 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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