§ 59 NG 1990 Anhörungsrechte

Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.10.2004 bis 31.12.9999

Im Verfahren nach § 22 § 22e Abs. 5 e Abs. 2 ist dem Naturschutzbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Stand vor dem 08.10.2004

In Kraft vom 07.09.2001 bis 08.10.2004

Im Verfahren nach § 22 § 22e Abs. 5 e Abs. 2 ist dem Naturschutzbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

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