§ 6 LDHG 1978

Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

entfällt; LGBlDie Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Senate der Leistungsfeststellungskommission gemäß § 5 Abs. 2 lit. Nra und c sind von der Bildungsdirektion für Wien für eine Funktionsperiode von fünf Schuljahren jeweils vor dem Ablauf des fünften Schuljahres zu bestellen. 33/2013 vom 14.08.2013Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Funktionsperiode aus, ist für den Rest der Funktionsperiode ein anderes Mitglied in gleicher Weise zu bestellen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2018

entfällt; LGBlDie Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Senate der Leistungsfeststellungskommission gemäß § 5 Abs. 2 lit. Nra und c sind von der Bildungsdirektion für Wien für eine Funktionsperiode von fünf Schuljahren jeweils vor dem Ablauf des fünften Schuljahres zu bestellen. 33/2013 vom 14.08.2013Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Funktionsperiode aus, ist für den Rest der Funktionsperiode ein anderes Mitglied in gleicher Weise zu bestellen.

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