§ 2 WTFG Wiener Landesorganisation für Tourismus

Wiener Tourismusförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.02.2017 bis 31.12.9999

(1) In Wien besteht als Landesorganisation für Tourismus der „Wiener Tourismusverband", Kurzbezeichnung „Wien-Tourismus"WienTourismus“, in der Folge kurz „Verband“ genannt.

(2) Der Verband besitzt Rechtspersönlichkeit.

Stand vor dem 17.02.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 17.02.2017

(1) In Wien besteht als Landesorganisation für Tourismus der „Wiener Tourismusverband", Kurzbezeichnung „Wien-Tourismus"WienTourismus“, in der Folge kurz „Verband“ genannt.

(2) Der Verband besitzt Rechtspersönlichkeit.

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