§ 1 Bgld. LS Farben und Flagge des Burgenlandes

Burgenländische Landessymbole

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.03.1991 bis 31.12.9999

(1) Die Farben des Burgenlandes sind rot-gold.

(2) Die Flagge des Burgenlandes besteht aus zwei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der obere rot und der untere gold ist. Sie weist in ihrer Mitte das Landeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Flagge des Burgenlandes zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Eine bildliche Darstellung ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage 1 ersichtlich.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.03.1991 bis 31.12.9999

(1) Die Farben des Burgenlandes sind rot-gold.

(2) Die Flagge des Burgenlandes besteht aus zwei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der obere rot und der untere gold ist. Sie weist in ihrer Mitte das Landeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Flagge des Burgenlandes zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Eine bildliche Darstellung ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage 1 ersichtlich.

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