§ 12 Bgld. LS Landeshymne

Burgenländische Landessymbole

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.03.1991 bis 31.12.9999

Die Kenntnisse des Textes und der Melodie der Landeshymne sollen in der Bevölkerung verbreitet, ihr Singen und Spielen in würdiger Form gefördert werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.03.1991 bis 31.12.9999

Die Kenntnisse des Textes und der Melodie der Landeshymne sollen in der Bevölkerung verbreitet, ihr Singen und Spielen in würdiger Form gefördert werden.

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