§ 8 Bgld. KM Übergangsbestimmungen

Bgld. Klärschlamm- und Müllkompostverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1991 bis 31.12.9999

In der Übergangszeit bis 31.12.1993 darf stabilisierter einwandfreier Klärschlamm ohne zusätzliche Hygienisierung in den Monaten Oktober, November, Dezember auf Wiesen und Weiden aufgebracht werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1991 bis 31.12.9999

In der Übergangszeit bis 31.12.1993 darf stabilisierter einwandfreier Klärschlamm ohne zusätzliche Hygienisierung in den Monaten Oktober, November, Dezember auf Wiesen und Weiden aufgebracht werden.

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