§ 22 W-BO 1994 Ruhegenußfähige Dienstzulagen

Besoldungsordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2017 bis 31.12.9999

Die in §§ 23 bis 3131a angeführten Zulagen sind, unbeschadet des § 27 Abs. 2, ruhegenussfähige Dienstzulagen.

Stand vor dem 31.03.2017

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.03.2017

Die in §§ 23 bis 3131a angeführten Zulagen sind, unbeschadet des § 27 Abs. 2, ruhegenussfähige Dienstzulagen.

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