§ 40h W-BO 1994

Besoldungsordnung 1994

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2015 bis 31.12.9999

Auf den Beamten, der mit 1. Oktober 2001 in die Verwendungsgruppe A 1 oder A 2 übergeleitet und in die Gehaltsstufe 11 oder 12 eingereiht wird, istentfällt; § 14 Abs. 2 LGBl. 28/2015sinngemäß anzuwenden. Gleiches gilt für den Beamten, der in die Verwendungsgruppe A 3 übergeleitet und in die Gehaltsstufe 21 oder 22 eingereiht wird vom 24.7.2015

Stand vor dem 31.07.2015

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.07.2015

Auf den Beamten, der mit 1. Oktober 2001 in die Verwendungsgruppe A 1 oder A 2 übergeleitet und in die Gehaltsstufe 11 oder 12 eingereiht wird, istentfällt; § 14 Abs. 2 LGBl. 28/2015sinngemäß anzuwenden. Gleiches gilt für den Beamten, der in die Verwendungsgruppe A 3 übergeleitet und in die Gehaltsstufe 21 oder 22 eingereiht wird vom 24.7.2015

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