§ 9a T-AWG (weggefallen)

Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.04.2011 bis 31.12.9999
§ 9a T-AWG (1weggefallen) Die Landesregierung hat eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Firmenwortlaut „Tiroler Restmüll Entsorgung GmbHseit 13.04.2011 weggefallen.“ (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) zu gründen, deren alleiniger Gesellschafter das Land Tirol ist und deren Sitz sich in Innsbruck befindet.

(2) Im Gesellschaftsvertrag ist sicherzustellen, dass die Gesellschaft bei der Besorgung der ihr nach Abs. 3 übertragenen Aufgaben den Vorgaben des Landes Tirol in den wesentlichen strategischen Fragen Rechnung trägt und diese Aufgaben nach den Kriterien der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit erfüllt.

(3) Der Gesellschaft werden folgende vom Land Tirol als Träger von Privatrechten zu besorgende Aufgaben übertragen:

a)

Vorbereitungsarbeiten, wie die Suche nach einem geeigneten Standort und die Suche nach geeigneten Betreibern für eine thermische Abfallbehandlungsanlage, und

b)

Vertragsverhandlungen mit dem ermittelten Interessenten über die Planung, die Finanzierung, die Errichtung und den Betrieb einer thermischen Abfallbehandlungsanlage.

Stand vor dem 13.04.2011

In Kraft vom 01.01.1900 bis 13.04.2011
§ 9a T-AWG (1weggefallen) Die Landesregierung hat eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Firmenwortlaut „Tiroler Restmüll Entsorgung GmbHseit 13.04.2011 weggefallen.“ (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) zu gründen, deren alleiniger Gesellschafter das Land Tirol ist und deren Sitz sich in Innsbruck befindet.

(2) Im Gesellschaftsvertrag ist sicherzustellen, dass die Gesellschaft bei der Besorgung der ihr nach Abs. 3 übertragenen Aufgaben den Vorgaben des Landes Tirol in den wesentlichen strategischen Fragen Rechnung trägt und diese Aufgaben nach den Kriterien der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit erfüllt.

(3) Der Gesellschaft werden folgende vom Land Tirol als Träger von Privatrechten zu besorgende Aufgaben übertragen:

a)

Vorbereitungsarbeiten, wie die Suche nach einem geeigneten Standort und die Suche nach geeigneten Betreibern für eine thermische Abfallbehandlungsanlage, und

b)

Vertragsverhandlungen mit dem ermittelten Interessenten über die Planung, die Finanzierung, die Errichtung und den Betrieb einer thermischen Abfallbehandlungsanlage.

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