§ 21a T-AWG

Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.04.2023 bis 31.12.9999

Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. 2001 Nr. L 197, S. 30,

2.

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, ABl. 2008 Nr. L 312, S. 3.

  1. 1.

Stand vor dem 21.04.2023

In Kraft vom 13.04.2011 bis 21.04.2023

Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. 2001 Nr. L 197, S. 30,

2.

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, ABl. 2008 Nr. L 312, S. 3.

  1. 1.

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