§ 22 T-AWG Inkrafttreten

Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2017 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 9 und 9a mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 50/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 44/2003, außer Kraft.

(3) Die §§ 9 und 9a treten mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(4) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Stand vor dem 30.03.2017

In Kraft vom 01.01.2009 bis 30.03.2017

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 9 und 9a mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 50/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 44/2003, außer Kraft.

(3) Die §§ 9 und 9a treten mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(4) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

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