§ 8 Bgld. MSFG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Bgld. Musikschulförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.1993 bis 31.12.9999

Die Aufgaben, die Gemeinden nach diesem Gesetz zukommen, sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.

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In Kraft vom 01.02.1993 bis 31.12.9999

Die Aufgaben, die Gemeinden nach diesem Gesetz zukommen, sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.

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