§ 8 Bgld. MSFG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Bgld. MSFG - Bgld. Musikschulförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Die Aufgaben, die Gemeinden nach diesem Gesetz zukommen, sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.

In Kraft seit 01.02.1993 bis 31.12.9999
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