§ 9 Bgld. MSFG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bgld. Musikschulförderungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2015 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Februar 1993 in Kraft.

(2) § 5 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009 tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(3) § 7 tritt auf Grund des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

Stand vor dem 27.07.2015

In Kraft vom 03.12.2009 bis 27.07.2015

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Februar 1993 in Kraft.

(2) § 5 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009 tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(3) § 7 tritt auf Grund des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten