§ 13 T-UHG Rechtsschutz

Umwelthaftungsgesetz - T-UHG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Gegen Bescheide, die in Anwendung dieses Gesetzes erlassen werden, steht den Parteien das Recht der BerufungBeschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenatdas Landesverwaltungsgericht zu.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 22.01.2010 bis 31.12.2013

Gegen Bescheide, die in Anwendung dieses Gesetzes erlassen werden, steht den Parteien das Recht der BerufungBeschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenatdas Landesverwaltungsgericht zu.

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