§ 3 Oö. VlbG 2015

Oö. Verlautbarungsgesetz 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.07.2021 bis 31.12.9999

Die Landesregierung gibt im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) das „Landesgesetzblatt für Oberösterreich“ in elektronischer Form heraus.

(Anm: LGBl. Nr. 70/2021)

Stand vor dem 12.07.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 12.07.2021

Die Landesregierung gibt im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) das „Landesgesetzblatt für Oberösterreich“ in elektronischer Form heraus.

(Anm: LGBl. Nr. 70/2021)

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