§ 49 TMSG

Mindestsicherungsgesetz - TMSG, Tiroler

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999

Die in den §§ 21 Abs. 4§§ 40 Abs. 3 lit, 27 Abs. 4, 40 Abs. 3 lit. c und d und 41 Abs. 4 geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.2021

Die in den §§ 21 Abs. 4§§ 40 Abs. 3 lit, 27 Abs. 4, 40 Abs. 3 lit. c und d und 41 Abs. 4 geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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