§ 31 Bgld. AWG 1993 Fertigstellungsanzeige

Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.02.2019 bis 31.12.9999

Wenn es aus Gründen der Überwachung der Einhaltung der Auflagen notwendig ist, hat die Behörde im Bewilligungsbescheid anzuordnen, daß ihr die Fertigstellung der Anlage angezeigt wird.(Anm: entfallen mit LGBl. Nr. 7/2019)

Stand vor dem 01.02.2019

In Kraft vom 01.01.1994 bis 01.02.2019

Wenn es aus Gründen der Überwachung der Einhaltung der Auflagen notwendig ist, hat die Behörde im Bewilligungsbescheid anzuordnen, daß ihr die Fertigstellung der Anlage angezeigt wird.(Anm: entfallen mit LGBl. Nr. 7/2019)

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