§ 60 Bgld. AWG 1993

Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Wer durch den Bescheid der Berufungskommission in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet, kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides dagegen eine mit einem begründeten Antrag versehne Vorstellung an die Landesregierung erheben. Der § 77 Abs. 2 bis 6 der Burgenländischen Gemeindeordnung gilt hiebei sinngemäß.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 79/2013)

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2013
Wer durch den Bescheid der Berufungskommission in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet, kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides dagegen eine mit einem begründeten Antrag versehne Vorstellung an die Landesregierung erheben. Der § 77 Abs. 2 bis 6 der Burgenländischen Gemeindeordnung gilt hiebei sinngemäß.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 79/2013)

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