§ 70a Bgld. AWG 1993 Umsetzungshinweise

Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.02.2019 bis 31.12.9999

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen GemeinschaftenUnion umgesetzt:

1.

Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. Nr. L 197 vom 21. 07. 2001 S. 30.

2.

Richtlinie 2003/35/EG über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten, ABl. Nr. L 156 vom 25. 06. 2003 S. 17.

3.

Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, ABl. Nr. L 312 vom 22.11.2008 S. 3, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/851/EU, ABl. Nr. L 150 vom 30.05.2018 S. 109.

Stand vor dem 01.02.2019

In Kraft vom 01.01.2008 bis 01.02.2019

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen GemeinschaftenUnion umgesetzt:

1.

Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. Nr. L 197 vom 21. 07. 2001 S. 30.

2.

Richtlinie 2003/35/EG über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten, ABl. Nr. L 156 vom 25. 06. 2003 S. 17.

3.

Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, ABl. Nr. L 312 vom 22.11.2008 S. 3, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/851/EU, ABl. Nr. L 150 vom 30.05.2018 S. 109.

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