Art. 1 § 1 WiföG Ziele der Wirtschaftsförderung

Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.03.2008 bis 31.12.9999

(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, der burgenländischen industriellen und gewerblichen Wirtschaft die Anpassung an die geänderte geopolitische Situation in Mitteleuropa zu erleichtern und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten und Chancen bestmöglich auch hinsichtlich der Internationalisierung zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem großen Wirtschaftsraum zu stärken.

(2) Gleichzeitig sollen damit unter Bedachtnahme auf die Ziele der Raumplanung und die bestehende Betriebsstruktur im Burgenland eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Sicherung der Nahversorgung herbeigeführt werden.

(3) Dabei ist insbesondere auf innovative und technologieorientierte Produktionen und Dienstleistungen unter Beachtung der ökologischen Verträglichkeit Bedacht zu nehmen.

Stand vor dem 03.03.2008

In Kraft vom 01.01.1994 bis 03.03.2008

(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, der burgenländischen industriellen und gewerblichen Wirtschaft die Anpassung an die geänderte geopolitische Situation in Mitteleuropa zu erleichtern und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten und Chancen bestmöglich auch hinsichtlich der Internationalisierung zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem großen Wirtschaftsraum zu stärken.

(2) Gleichzeitig sollen damit unter Bedachtnahme auf die Ziele der Raumplanung und die bestehende Betriebsstruktur im Burgenland eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Sicherung der Nahversorgung herbeigeführt werden.

(3) Dabei ist insbesondere auf innovative und technologieorientierte Produktionen und Dienstleistungen unter Beachtung der ökologischen Verträglichkeit Bedacht zu nehmen.

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