Art. 1 § 2 WiföG Ziel der Tourismusförderung

Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999

Ziel der Tourismusförderung durch das Land ist die Erhaltung und weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft im Burgenland durch eine spürbare Anhebung der Qualität des Angebotes unter Beachtung der Originalität und Ursprünglichkeit und unter besonderer Berücksichtigung einer langfristigen und kontinuierlichen Entwicklung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999

Ziel der Tourismusförderung durch das Land ist die Erhaltung und weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft im Burgenland durch eine spürbare Anhebung der Qualität des Angebotes unter Beachtung der Originalität und Ursprünglichkeit und unter besonderer Berücksichtigung einer langfristigen und kontinuierlichen Entwicklung.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten