Art. 1 § 3 WiföG Förderungsschwerpunkte

Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999

(1) Zur Erreichung der im § 1 genannten Ziele ist eine möglichst effektive Förderung insbesondere in folgenden Schwerpunktbereichen vorzunehmen:

1.

Innovation und Technologie

2.

Forschung und Entwicklung

3.

Umwelt und Ökologie

4.

Internationalisierung

5.

Verbesserung der Wirtschaftsstruktur burgenländischer Klein- und Mittelbetriebe

6.

Infrastruktur

(2) Zur Erreichung des im § 2 genannten Zieles können Förderungen insbesondere für folgende Vorhaben gewährt werden:

1.

Schaffung und Erweiterung von Tourismusbetrieben und Tourismuseinrichtungen

2.

Maßnahmen, die eine Qualitätsverbesserung des Tourismusangebots erreichen

3.

Maßnahmen, die das Tourismusangebot bereichern

4.

Beratung, Ausbildung, Weiterbildung und Schulung von Managern und Tourismuspersonal

5.

Ausbau von Organisations- und Managementstrukturen

6.

Schaffung und Unterstützung von Vertriebsmaßnahmen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999

(1) Zur Erreichung der im § 1 genannten Ziele ist eine möglichst effektive Förderung insbesondere in folgenden Schwerpunktbereichen vorzunehmen:

1.

Innovation und Technologie

2.

Forschung und Entwicklung

3.

Umwelt und Ökologie

4.

Internationalisierung

5.

Verbesserung der Wirtschaftsstruktur burgenländischer Klein- und Mittelbetriebe

6.

Infrastruktur

(2) Zur Erreichung des im § 2 genannten Zieles können Förderungen insbesondere für folgende Vorhaben gewährt werden:

1.

Schaffung und Erweiterung von Tourismusbetrieben und Tourismuseinrichtungen

2.

Maßnahmen, die eine Qualitätsverbesserung des Tourismusangebots erreichen

3.

Maßnahmen, die das Tourismusangebot bereichern

4.

Beratung, Ausbildung, Weiterbildung und Schulung von Managern und Tourismuspersonal

5.

Ausbau von Organisations- und Managementstrukturen

6.

Schaffung und Unterstützung von Vertriebsmaßnahmen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten