§ 1 NPG 1992 Errichtung des Nationalparkes

Gesetz über den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.11.2001 bis 31.12.9999

Mit diesem Gesetz werden in Ausführung der Verfassungsbestimmungen der §§ 44 und 45 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes (NG 1990), LGBl. Nr. 27/1991, die in den §§ 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 genannten Grundstückedargestellten Flächen zum “Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel”, erklärt.

Stand vor dem 05.11.2001

In Kraft vom 01.01.1994 bis 05.11.2001

Mit diesem Gesetz werden in Ausführung der Verfassungsbestimmungen der §§ 44 und 45 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes (NG 1990), LGBl. Nr. 27/1991, die in den §§ 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 genannten Grundstückedargestellten Flächen zum “Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel”, erklärt.

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