§ 33 NPG 1992 Eigener Wirkungsbereich

Gesetz über den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden und die von den Gemeinden auszuübenden Anhörungsrechte sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden und die von den Gemeinden auszuübenden Anhörungsrechte sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches.

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