§ 36 NPG 1992 Flächenwidmung

Gesetz über den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999

In den Naturzonen (§ 6) und Bewahrungszonen (§ 7) bleiben die den Zielen des Nationalparkes widersprechenden Widmungen von Grundstücksflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ohne rechtliche Wirkung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999

In den Naturzonen (§ 6) und Bewahrungszonen (§ 7) bleiben die den Zielen des Nationalparkes widersprechenden Widmungen von Grundstücksflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ohne rechtliche Wirkung.

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