Bgld. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung (Bgld. FV) Fundstelle

Bgld. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.1995 bis 31.12.9999

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. November 1995 über die Höhe der Fleischuntersuchungsgebühren (Bgld. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung)

StF: LGBl. Nr. 74/1995

Änderung

LGBl. Nr. 61/1998 (VfGH)

LGBl. Nr. 2/2002

LGBl. Nr. 26/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6 und 7 des Bgld. Fleischuntersuchungsgesetzes, LGBl. Nr. 43/1995, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.1995 bis 31.12.9999

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. November 1995 über die Höhe der Fleischuntersuchungsgebühren (Bgld. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung)

StF: LGBl. Nr. 74/1995

Änderung

LGBl. Nr. 61/1998 (VfGH)

LGBl. Nr. 2/2002

LGBl. Nr. 26/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6 und 7 des Bgld. Fleischuntersuchungsgesetzes, LGBl. Nr. 43/1995, wird verordnet:

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