§ 6 Bgld. FV Inkrafttreten

Bgld. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.1995 bis 31.12.9999

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1995 in Kraft.

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In Kraft vom 01.05.1995 bis 31.12.9999

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1995 in Kraft.

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