§ 15 Bgld. WG (weggefallen)

Burgenländisches Wählerevidenz-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.10.2019 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 15 Bgld. Jänner 1996 in KraftWG seit 22.10.2019 weggefallen.

(2) §§ 7 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 6 Abs. 1 bis 5, § 7 Abs. 1, § 9 und § 10 Z 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) §§ 5 und 7a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 22.10.2019

In Kraft vom 25.05.2018 bis 22.10.2019
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 15 Bgld. Jänner 1996 in KraftWG seit 22.10.2019 weggefallen.

(2) §§ 7 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 6 Abs. 1 bis 5, § 7 Abs. 1, § 9 und § 10 Z 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) §§ 5 und 7a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

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