§ 5 LBedG

Landesbedienstetengesetz - LBedG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
Übernahme aus einem anderen Dienstverhältnis zum Land Tirol

Wird ein Bediensteter aus einem Dienstverhältnis zum Land Tirol, auf das dieses Gesetz nicht anzuwenden war, in ein Dienstverhältnis übernommen, auf das dieses Gesetz anzuwenden ist, so ist er vom Zeitpunkt der Übernahme an so zu behandeln, als ob er schon während der Dauer des früheren Dienstverhältnisses Vertragsbediensteter nach diesem Gesetz gewesen wäre.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.03.2001 bis 31.12.2011
Übernahme aus einem anderen Dienstverhältnis zum Land Tirol

Wird ein Bediensteter aus einem Dienstverhältnis zum Land Tirol, auf das dieses Gesetz nicht anzuwenden war, in ein Dienstverhältnis übernommen, auf das dieses Gesetz anzuwenden ist, so ist er vom Zeitpunkt der Übernahme an so zu behandeln, als ob er schon während der Dauer des früheren Dienstverhältnisses Vertragsbediensteter nach diesem Gesetz gewesen wäre.

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