§ 15 Bgld. APV (weggefallen)

Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Fußbodenbeläge der von Heimbewohnern benutzten Räume und Verkehrsflächen müssen rutschfest sein§ 15 Bgld. Desweiteren müssen diese nach den entsprechnedne Ö-Normen B1 - (schwer brennbar) und Q1 - (schwach qualmend) ausgeführt seinAPV seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 13.08.1998 bis 31.12.2019
Fußbodenbeläge der von Heimbewohnern benutzten Räume und Verkehrsflächen müssen rutschfest sein§ 15 Bgld. Desweiteren müssen diese nach den entsprechnedne Ö-Normen B1 - (schwer brennbar) und Q1 - (schwach qualmend) ausgeführt seinAPV seit 31.12.2019 weggefallen.

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