§ 20 Bgld. APV (weggefallen)

Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Beim Betrieb von Altenwohn- und Pflegeheimen sind die Bestimmungen der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art§ 20 Bgld. 15a B-VG über die Einsparung von Energie, LGBlAPV seit 31.12.2019 weggefallen. Nr. 55/1995, maßgebend.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 13.08.1998 bis 31.12.2019
Beim Betrieb von Altenwohn- und Pflegeheimen sind die Bestimmungen der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art§ 20 Bgld. 15a B-VG über die Einsparung von Energie, LGBlAPV seit 31.12.2019 weggefallen. Nr. 55/1995, maßgebend.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten